Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Indiwa S.à r.l.
1, rue du Müllerthal
L-6211 Consdorf Luxembourg
Tel.: +352 26 72 11 54
E-Mail: info@indiwa.lu
Handelsregister: B 159141

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Indiwa S.à r.l., nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und ihren Kunden, sowohl Unternehmern als auch Privatkunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§2 Leistungsgegenstand 

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen und Lieferungen im Bereich Innenausbau, insbesondere: 

  • Planung und Umsetzung von Innenausbauarbeiten
  • Lieferung und Montage von Möbeln und Küchen
  • Verlegung von Holz- und Bodenbelägen
  • Lieferung und Montage von Fenstern, Haustüren und Garagentoren
  • Installation von Spanndecken
  • sonstige handwerkliche Leistungen im Bereich Innenausbau.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

§3 Vertragsabschluss 

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein von der Indiwa S.à r.l. erstelltes Angebot schriftlich oder elektronisch bestätigt. Alle Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 8 Wochen gültig.

§4 Preise 

Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

§5 Zahlungsbedingungen 

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Rechnung. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Auftragserteilung eine Anzahlung von bis zu 40 % der Netto-Angebotssumme zu verlangen. Diese ist vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Bestellung von Materialien fällig und wird durch eine Abschlagsrechnung in Forderung gestellt. Der Restbetrag ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb der auf der Schlussrechnung angegebenen Frist zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.

§6 Liefer- und Ausführungszeiten 

Liefer- und Ausführungsfristen sind abhängig von der Verfügbarkeit der benötigten Materialien sowie vom Arbeitsumfang. Die angegebenen Lieferzeiten sind daher unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch Lieferanten, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- oder Ausführungsfrist.

§7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten gegeben sind, insbesondere: Zugang zu den Arbeitsbereichen – freie und sichere Arbeitsflächen – gegebenenfalls notwendige Genehmigungen. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, können zu zusätzlichen Kosten führen.

§8 Gewährleistung 

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach luxemburgischem Recht. Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung oder Lieferung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zunächst eine Nachbesserung vorzunehmen.

§9 Haftung 

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

§10 Eigentumsvorbehalt 

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag Eigentum der Indiwa S.à r.l.

§11 Gerichtsstand und anwendbares Recht 

Es gilt das Recht des Großherzogtums Luxemburg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das zuständige Gericht in Luxemburg.

§12 Schlussbestimmungen 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 2026